Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins verabschiedet und geändert werden. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder und kann auch Gebühren und Umlagen festschreiben. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.

§ 2 Beiträge (20.04.2021)

Die Beiträge für Mitglieder verstehen sich als Jahresbeiträge für eine Vereinsmitgliedschaft. Die Mitgliedschaft wird automatisch um 1 Jahr verlängert, sofern nicht bis spätestens Ende November des jeweiligen Jahres satzungsgemäß gekündigt wurde.

Hinweis: Die Beträge in der Spalte „öffentl. Beitrag“,  können auf Wunsch zur Nutzung der öffentlichen Badezeit getrennt entrichtet werden.

Jahreskarten

Vereinsbeitrag

öffentl. Beitrag
(optional zzgl. zum Vereinsbeitrag)

Gesamt Beitrag

Kinder (1-5 J.)

Freier Eintritt

Freier Eintritt

Freier Eintritt

Kinder / Jugendliche (6-17 J.)

EUR 27,00

EUR 20,00

EUR 47,00

Erwachsene (ab 18 J.)

EUR 38,00

EUR 31,00

EUR 69,00

Paare (2x Erwachsene)

EUR 76,00

EUR 62,00

EUR 138,00

Alleinerziehend mit Kinder / Jugendliche (6-17 J.)

EUR 55,00

EUR 41,00

EUR 96,00

Familie (Eltern + Kinder / Jugendliche (6-17 J.))

EUR 80,00

EUR 66,00

EUR 146,00

Erm. Personenkreis *

EUR 27,00

EUR 20,00

EUR 47,00

Erm. Paare *

EUR 54,00

EUR 40,00

EUR 94,00

* Schwerbehinderte ab 50% und Rentner jeweils mit entspr. Nachweis jeweils mit jährlich vorzulegendem Nachweis.

Sozialklausel

Auf schriftlichen Antrag kann ein Mitglied vom Beitrag befreit werden. Der Antrag ist jährlich zu stellen.

§ 3 Fälligkeiten und Zahlungsarten

Der Beitrag ist zum 15. März eines jeden Jahres fällig und wird zum gleichen Datum eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierüber ein SEPA-Lastschriftmandat. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zur Fälligkeit auf das Beitragskonto des Vereins.

SEPA-Lastschriftmandat (01.02.2014)

Das Mitglied ermächtigt die IEWS e.V. Zahlungen von seinem Konto, mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist das Mitglied sein Kreditinstitut an, die von der IEWS e.V. auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Das Mitglied kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. (Es gelten hierbei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen)

  • Die Gläubiger-ID der IEWS e.V.: DE76ZZZ00000947940
  • Die Mandatsreferenz ist die Mitgliedsnummer
  • Beitragskonto der IEWS e.V.: IBAN: DE07670923000033462263, BIC: GENODE61WNM

Hinweis: Ab 01.02.2014 kann die Angabe des BIC entfallen, wenn die IBAN mit DE beginnt